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Ausbildungsangebot bei Michael Prade Führerschein machen in Georgsmarienhütte und Hagen aTW

Unsere Fahrerlaubnisklassen im Überblick

Blaues Mofa

Mofa Prüfbescheinigung

  • Mindestalter: 15 Jahre
  • Fahrräder mit Hilfsmotor oder Roller bis 25 km/h bbH

Bild ist aus Versehen rein gerutscht, aber toll wär es schon.

Ein Fahrzeug der Klasse AM

Fahrerlaubnisklasse AM

  • Mindestalter: 16 Jahre
  • Zweirädrige Kleinkrafträder(auch mit Beiwagen) und Fahrräder mit Hilfsmotor bis 45 km/h bbH, max. 50 ccm Hubraum
  • Dreirädrige Kleinkrafträder bzw. vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge bis 45 km/h bbH, max 50 ccm Hubraum
Weißes Motorrad der A-Klasse

Fahrerlaubnisklasse A

  • Krafträder(auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder mit einer bbH von mehr als 45 km/h
  • Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 ccm bei Verbrennungsmotoren oder einer bbH von mehr als 45 km/h und mit einer Motorleistung über 15 kW
  • Mindestalter: 24 Jahre für Krafträder bei Direkteinstieg
  • 21 Jahre für dreirädrige Kfz mit mehr als 15 kW
  • 20 Jahre für Krafträder bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2, nur praktische Prüfung erforderlich
  • Einschluss: Klasse AM, A1, A2
Ein Fahrzeug der Klasse A1

Fahrerlaubnisklasse A1

  • Mindestalter: 16 Jahre
  • Krafträder(auch mit Beiwagen) mit bis zu 125 ccm Hubraum und max.11 kW Motorleistung, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1kW/kg nicht übersteigt
  • Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 ccm bei Verbrennungsmotoren oder mehr als 45 km/h bbH und mit einer max. Motorleistung bis zu 15 kW
Fahrzeug der Klasse A2

Fahrerlaubnisklasse A2

  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Krafträder(auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kG nicht übersteigt
  • Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 ist zum Erwerb nur eine praktische Prüfung erforderlich
  • Einschluss: Klasse AM,A1
Ein Fahrzeug der Klasse B
Ein Fahrzeug der Klasse B

Fahrerlaubnisklasse B

Kraftfahrzeuge, außer AM, A1, A2 und A, bis 3500 kg zGM die zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.

  • Anhänger bis 750 kg zGM bzw. Anhänger über 750 kg zGM, sofern die zGM der Kombination 3500 kg nicht übersteigt
  • Mindestalter: 17 Jahre bei begleitendem Fahren ( BF 17 ), 18 Jahre
  • Einschluss: Klasse AM, L

Ausbildung auf Automatikfahrzeug VW-Tiguan selbstverständlich auch möglich.

Fahrerlaubnisklasse B96

  • Schlüsselzahl 96, Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger über 750 kg zGM bestehen, sofern die zGM der Kombination 3500 kg überschreitet, aber 4250 kg nicht übersteigt
  • Spezielle Schulung in der Fahrschule erforderlich
  • Vorbesitz: Klasse B
  • Mindestalter: 17 Jahre bei begleitendem Fahren ( BF 17 ), 18 Jahre
  • Einschluss: keine

Fahrerlaubnisklasse BE

  • Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bzw.
  • Sattelanhänger bestehen, sofern die zGM des Anhängers 3500 kg nicht übersteigt
  • Vorbesitz: Klasse B
  • Mindestalter: 17 Jahre bei begleitendem Fahren ( BF 17 ), 18 Jahre
  • Einschluss: keine

Weitere Fahrerlaubnisklassen

Fahrerlaubnisklasse L

Nur theoretischer Unterricht und Prüfung. Infos auf Anfrage.

Stufenführerschein

Nur mit Übungsstunden und praktischer Prüfung zur nächsthöheren Klasse.
Und für Einsteiger, wenn vor dem 01.04.1980 der Führerschein erworben wurde.

Mein Begleitfahrzeug für die Motorradausbildung

HONDA CB1000R

Mit meiner HONDA CB1000R begleite ich Euch bei der Motorradausbildung.

Wir fahren seit Jahren selber Motorrad, und erzählen Euch nicht nur wie es funktioniert, NEIN, wir bilden von Motorrad zu Motorrad aus und zeigen und erklären Euch wie es geht!

zB. Kurventechniken lassen sich viel leichter erlernen wenn es einem vorgemacht wird wie es am besten ist!

Markus und Micha bilden Euch natürlich auch mit dem Motorrad aus!

NEU , auch jetzt bei uns: B196

Die neue Klasse B196 ermöglicht Fahrerlaubnisbesitzern ab einem Alter von 25 Jahren, Krafträder mit 15 PS und 125ccm, auch ohne theoretische und praktische Prüfung zu fahren.

Voraussetzung ist dann der Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B von mind. 5 Jahren.

Umfang der Ausbildung: 4x 90Minuten Theoretischer Unterricht und mindestens! 5x 90 Minuten praktische Ausbildung. Ich wiederhole:OHNE PRÜFUNG !!!

Ein solches Kraftrad fährt bequem über 100 km/h.

Wissenswert muss auch sein: Diese Fahrerlaubnis gilt nur in Deutschland.                                                                                     Da es eine Erweiterung der Klasse B (Auto) ist, kann man keine                                                         Aufstiegsprüfung auf Krafträder der Klasse A1 auf die Klasse A2 48 PS                                               machen.

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.